Zielgruppenorientierte Arbeitspolitik
Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes für die Integration von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt konzentriert sich die Landes-ESF-Förderung ausschließlich auf Personengruppen, für die die vorhandenen Fördermöglichkeiten einer Ergänzung bedürfen
Das Arbeitsministerium sieht hier einen besonderen Bedarf bezogen auf die Zielgruppen:
- arbeitslose Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf
- behinderte Menschen
- Migrantinnen und Migranten
- Berufsrückkehrerinnen
Für diese Zielgruppen hält das Land verschiedene Förderprogramme vor, um neue Wege der Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. Als ein Beispiel hierfür sei das Programm "Integration Unternehmen" genannt, mit dem der Aufbau und die Etablierung von Integrationsbetrieben bzw. Integrationsabteilungen in Unternehmen und damit die Verbesserung der Beschäftigungssituation von behinderten Menschen unterstützt wird.
Zur Umsetzung und Unterstützung der verschiedenen Förderprogramme arbeitet die Regionalagentur eng mit den ARGEn, der Optionskommune Hamm und den Agenturen für Arbeit sowie anderen in diesem Feld tätigen Akteuren zusammen. Sie ist insbesondere auch Ansprechpartnerin für die gemeinsame Entwicklung neuer Ansätze zur Integration in Arbeit im Rahmen sog. Innovativer Projekte.
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